Arbeitnehmerüberlassung

Gute Aussichten: Sie erhalten eine Festanstellung bei GESS und lernen gleichzeitig verschiedene namhafte Unternehmen kennen, denen Ihre Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit überlassen wird. Abwechslung und Sicherheit – in der Arbeitnehmerüberlassung bekommen Sie beides!

Ihre Vorteile:

Mehr Sicherheit. Arbeitnehmerüberlassung ist Festanstellung: Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag von Gess & Partner beinhaltet alle gängigen Sozialleistungen. Nur Ihr Arbeitsort ist flexibel.

Mehr Erfahrung. Unterschiedliche Einsätze sorgen für Abwechslungsreichtum. Sie sammeln schnell – und fair bezahlt – Berufserfahrung.

Mehr Leistungen. Bei aller Abwechslung genießen Sie die volle Sicherheit einer Festanstellung: So erhalten Sie z. B. volle Bezahlung nach iGZ-Tarifvertrag, auch wenn Sie einmal nicht eingesetzt werden.

Mehr Perspektiven. Arbeitnehmerüberlassung ist ein gutes Sprungbrett: Etwa jeder dritte Mitarbeiter wird von dem Unternehmen, an das er entliehen wurde, übernommen – natürlich nur, wenn er möchte.




Auszug aus unseren Leistungen in der Arbeitnehmerüberlassung:

Leistungsbezogenes Gehalt nach iGZ-Tarif
Ggf. übertarifliche Zulagen
Bis zu 30 Urlaubstage (je nach Betriebszugehörigkeit)
Sonderprämien (u. a. Urlaubs und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen)