Arbeitnehmerüberlassung
Gute Aussichten: Sie erhalten eine Festanstellung bei GESS und lernen gleichzeitig verschiedene namhafte Unternehmen kennen, denen Ihre Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit überlassen wird. Abwechslung und Sicherheit – in der Arbeitnehmerüberlassung bekommen Sie beides!
Ihre Vorteile:
Mehr Sicherheit. Arbeitnehmerüberlassung ist Festanstellung: Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag von Gess & Partner beinhaltet alle gängigen Sozialleistungen. Nur Ihr Arbeitsort ist flexibel.
Mehr Erfahrung. Unterschiedliche Einsätze sorgen für Abwechslungsreichtum. Sie sammeln schnell – und fair bezahlt – Berufserfahrung.
Mehr Leistungen. Bei aller Abwechslung genießen Sie die volle Sicherheit einer Festanstellung: So erhalten Sie z. B. volle Bezahlung nach iGZ-Tarifvertrag, auch wenn Sie einmal nicht eingesetzt werden.
Mehr Perspektiven. Arbeitnehmerüberlassung ist ein gutes Sprungbrett: Etwa jeder dritte Mitarbeiter wird von dem Unternehmen, an das er entliehen wurde, übernommen – natürlich nur, wenn er möchte.
Auszug aus unseren Leistungen in der Arbeitnehmerüberlassung:
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Leistungsbezogenes Gehalt nach iGZ-Tarif |
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Ggf. übertarifliche Zulagen |
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Bis zu 30 Urlaubstage (je nach Betriebszugehörigkeit) |
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Sonderprämien (u. a. Urlaubs und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen) |






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